Veranstaltung am 24. 2. 2023   „Ist Demokratie-Export möglich – Erfahrungen aus Afghanistan“ Vortrag Botschafter a.D. Peter Schaller mit Diskussion

 

Veranstaltung am 24. 2. 2023

 

„Ist Demokratie-Export möglich – Erfahrungen aus Afghanistan“

Vortrag Botschafter a.D. Peter Schaller mit Diskussion

 

Peter Schaller gab einen systematischen Überblick über die Ursachen des Scheiterns des Afghanistan-Einsatzes im Hinblick auf den Aufbau einer Demokratie. Dabei wies er auf die Probleme hin, die insbesondere auf Grund der religiösen Einstellung, der Vielzahl unterschiedlicher Ethnien und Stämme und der Bedeutung der Opiumwirtschaft bestanden. Die Bevölkerung auf dem Land orientiere sich an Familien- und Stammesstrukturen und fühle sich der Zentralregierung in Kabul nur wenig verbunden. Es gab vor der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 kein Gewaltmonopol der Regierung. Die Sitten- und Moralvorstellung der vorherrschenden Volksgruppe der Paschtunen weise viele Übereinstimmungen mit Glaubensvorstellungen und Geboten eines konservativen Islam auf, z.B. auch im Hinblick auf die Rolle der Frau.

Zudem habe immer eine Unsicherheit im Hinblick auf die Ziele des Einsatzes bestanden. Vorranging sei es nach 9/11 um Sicherheitsinteressen und die Ausschaltung von Al Kaida gegangen. Die Vorstellung von „nation building“ sei sekundär und unklar gewesen.

Trotz der partiell gelungenen Befriedung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Schulen) seinen die ausländischen Soldaten, besonders die USA zunehmend als Besatzer wahrgenommen worden, was zu vermehrten und kaum wirksam zu bekämpfenden Guerilla- Aktionen geführt habe.

 

In der anschließenden Diskussion wurde der Ansatz der westlichen Länder und der USA, das eigene politische und gesellschaftliche Modell in andere Völker zu tragen, in Frage gestellt. Eine „werte-orientierte“ Außenpolitik, die sich an den eigenen Werten orientiert, erinnere an kolonialistische Vorstellungen, anderen Völkern durch die Übertragung der eigenen Staats- und Lebensform vorgeblich etwas „Gutes“ zu tun.   

Offen bliebt die Frage, ob aus der Charta der UN (Artikel 6: Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit) eine Interventionspflicht abgeleitet werden könne.

 

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